Ab 7. Februar 2021 finden wieder öffentliche Gottesdienste laut der üblichen Gottesdienstordnung statt. Coronabedingt müssen bei den Gottesdiensten FFP2 Masken getragen werden und ein größerer Mindestabstand von nunmehr 2 Metern ist verbindlich vorgeschrieben. Darüber hinaus muss leider auf den gemeinsamen Gemeindegesang aufgrund der verschärften Corona-Situation verzichtet werden. Alle Gottesdienste finden weiterhin in der Pfarrkirche statt.
Auch die Pfarrkanzlei hat wieder für Sie geöffnet. Es gilt auch hier laut gesetzlicher Verordnung FFP2-Masken-Pflicht.
Nähere Informationen finden Sie u.a. auf der Webseite der österreichischen Bischofskonferenz
die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz: Rahmenordnung
Die Coronamaßnahmen für die Gottesdienste: