Ab Sonntag dem 7. Februar 2021 wieder öffentliche Gottesdienste

Ab 7. Februar 2021 finden wieder öffentliche Gottesdienste laut der üblichen Gottesdienstordnung statt. Coronabedingt müssen bei den Gottesdiensten FFP2 Masken getragen werden und ein größerer Mindestabstand von nunmehr  2 Metern  ist verbindlich vorgeschrieben. Darüber hinaus muss leider auf den gemeinsamen Gemeindegesang aufgrund der verschärften Corona-Situation verzichtet werden. Alle Gottesdienste finden weiterhin in der Pfarrkirche statt.

Auch die Pfarrkanzlei hat wieder für Sie geöffnet. Es gilt auch hier laut gesetzlicher Verordnung  FFP2-Masken-Pflicht.

Nähere Informationen finden Sie u.a. auf der Webseite der österreichischen Bischofskonferenz

die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz: Rahmenordnung

Die Coronamaßnahmen für die Gottesdienste: